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Die Bodenrichtwerte werden zweijährlich vom Gutachterausschuss des Landkreises Erlangen – Höchstadt zum Stichtag 31.12. ermittelt.
Der Bodenrichtwert wird aufgrund der Auswertung der Kaufpreissammlung gem. § 196 BauGB ermittelt und stellt den durchschnittlichen Lagewert für Wohnbauflächen dar:
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